Sonderzahlung des Freistaates: Warum nicht auch für Rettungssanitäter?

Augsburg, den 09.04.2020 Der Freistaat Bayern zahlt seinen Pflegekräften einen einmaligen Bonus von 500€, der zur Anerkennung in Corona-Zeiten dienen soll. Diese Zahlung kommt Pflegekräften in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegekräften, Notfallsanitäter und Rettungsassistenten zugute. Die Rettungssanitäter hingegen sind von diesen Bonuszahlungen ausgenommen.  

Wir Jungen Liberalen Schwaben begrüßen die Unterstützung der Pflegekräfte durch die bayrische Landesregierung, dennoch ist für uns die Auslassung der Rettungssanitäter absolut nicht nachvollziehbar.  

Wir erkennen auch die Arbeit der Rettungssanitäter, die nachweislich in der Corona-Zeit ihrer Arbeit nachgehen als absolut relevant an und sehen es als klares Versäumnis, diese Berufsgruppe bei diesen Zahlungen nicht zu berücksichtigen.  

Daher fordern die Jungen Liberalen Schwaben, den Rettungssanitätern ebenso diese Prämie zukommen zu lassen, die nachweislich seit dem 01.03.2020 ihrem Dienst nachgehen.  

Stefan EDENHARDER begründet: “Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, dass Rettungssanitäter von der Auszahlung der Boni durch die bayrische Landesregierung ausgeschlossen sind. Die Rettungssanitäter, die diese wichtige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben, hätten diese Anerkennung ebenso verdient, wie ihre Kollegen, die hauptberuflich tätig sind.”