Zukunftssichere Reaktivierung der Staudenbahn

Allgemeines

Die Staudenbahn ist eine von der Deutschen Bahn stillgelegte Bahnstrecke, die wieder für den Regionalverkehr auf dem Abschnitt Gessertshausen-Langenneufnach reaktiviert werden soll. Es soll ein attraktives Angebot insbesondere für Pendler geschaffen werden. Aktuell ist kein fester Zeitplan für die Reaktivierung vorhanden, da wichtige Fragen, beispielsweise die der Finanzierung, ungeklärt bleiben.

Wir Junge Liberale begrüßen grundsätzlich die Reaktivierung der Bahnstrecke Langenneufnach-Gessertshausen und sehen darin eine Chance, das Nahverkehrsangebot westlich von Augsburg wesentlich zu verbessern und die besonders in den Stoßzeiten überlastete Straßen zu entlasten.

Wir möchten zum erfolgreichen Gelingen der Reaktivierung beitragen und möchten uns hierzu positionieren.

 

Reaktivierung der Staudenbahn

Wir Junge Liberale Augsburg fordern die zeitnahe Reaktivierung und Inbetriebnahme der Staudenbahn für den Regionalverkehr.

Die Reaktivierung soll unter folgenden Maßgaben geschehen:

  • Da die Ticketpreise nicht zur Finanzierung der Reaktivierung und des Betriebs ausreichen, werden staatliche Mittel benötigt werden. Die Details der Finanzierung müssen noch geklärt werden.
  • Zu Stoßzeiten soll die Taktung mindestens 30 Minuten betragen und ansonsten höchstens 60 Minuten, um ein attraktives Angebot zu gewährleisten.
  • Alle Züge sollen zu Stoßzeiten nach Augsburg Hbf durchgebunden werden, um insbesondere Pendlern eine umsteigefreie Fahrt ins Stadtzentrum zu ermöglichen.
  • Die auf der Strecke einzusetzenden Fahrzeuge sollen lokal emissionsfrei verkehren, zum Beispiel durch Einsatz von Batterien.
  • Die Bahnstrecke soll von Anfang an mit der modernsten Zugsicherungstechnik ausgestattet sein.
  • Alle Bahnhöfe sollen barrierefrei ausgelegt werden.
  • Bahnübergänge sollen ausreichend gesichert werden, um sicherheitsbedingte Langsamfahrstellen zu vermeiden.
  • Die Streckenhöchstgeschwindigkeit sollte 80 km/h betragen, um konkurrenzfähige Fahrzeiten zu gewährleisten. Diese Höchstgeschwindigkeit ist im Einklang mit §11 EBO und DB-Richtlinie 815 bzgl. Höchstgeschwindigkeiten an technisch nicht gesicherten Bahnübergängen.

Rückgrat zeigen – Nein zum EU-China-Investitionsabkommen

Einleitung

Wir Jungen Liberalen sind der festen Überzeugung, dass Freihandel der Schlüssel zu globalem Wohlstand ist.

Wir sind ebenso der Überzeugung, dass der diplomatische Einsatz für Freiheit, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unverzichtbar für eine erfolgreiche und glaubwürdige Außenpolitik ist.

Das EU-China-Investitionsabkommen verstößt gegen ebendiese Prinzipien und ermöglicht China, einem totalitären, genozidalen und imperialistischem Staat, noch mehr Kontrolle und Einfluss in der EU zu gewinnen. Freihandel darf nicht bedingungslos sein.

Nein zum EU-China-Investitionsabkommen

Wir Junge Liberale treten für einen maßvollen und konstruktiven Umgang mit China ein. Ein Investitionsabkommen, das Rechtssicherheit, Reziprozität und Fairness vermissen lässt, verstößt gegen die Interessen der EU sowie Deutschlands und steht diametral zu unseren Positionen, insbesondere denen zu Freihandel, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit.

Wir fordern daher:

  • Keine weiteren Verhandlungen über das bestehende EU-China-Investitionsabkommen.
  • Keine Verhandlungen über potenzielle zukünftige Handelsabkommen, solange China die Verfolgung und Umerziehung der Uiguren fortsetzt und Taiwan mit einer gewaltsamen Wiedervereinigung droht.
  • Reziprozität im Handel mit China. Sollten Verhandlungen fehlschlagen, dürfen einseitige Handelsbeschränkungen nicht länger hingenommen, sondern müssen erwidert werden.

Hier gibt’s nichts zu lachen! Oder?

Obwohl Lachgas als Partydroge immer beliebter wird, ist es noch kaum Teil der Präventionsarbeit oder der Forschung im Bereich der Konsumfolgen. Daher fordern wir:

 

  1. Statt über ein Verbot zu diskutieren, das aufgrund der breiten Verwendung von Lachgas in der gleichen chemischen Form (N2O, Distickstoffmonoxid) in Industrie, Medizin und dem Verbrauchersektor ohnehin nicht durchsetzbar wäre, wollen die Jungen Liberalen Lachgaskonsumierenden einen aufgeklärten und verantwortungsvollen Konsum ermöglichen und dabei mit angemessenen Präventionsmaßnahmen auf die Konsumentwicklung reagieren. Wir Junge Liberale sehen darin die einzige Möglichkeit, auf den Konsum zu reagieren, ohne übermäßig in andere Sektoren einzugreifen, die nichts mit dem Konsum zu Rauschzwecken zu tun haben und langfristig umsetzbar sind.
  2. Lachgas ist als eigenständiger Punkt in den Jahresbericht der Bundesdrogenbeauftragten aufzunehmen. Die Forschung auf diesem Gebiet ist zu vertiefen. Lachgas wird aufgrund seiner extrem kurzen Rauschdauer häufig gemeinsam mit anderen Rauschmitteln konsumiert, weshalb neben dem reinen Lachgaskonsum ein Fokus der wissenschaftlichen Arbeit auch auf dem Mischkonsum liegen sollte.
  3. Die Präventions- und Aufklärungsarbeit zu Lachgas als Droge müssen ausgeweitet werden. Eine allgemeine Aufklärung über die Risiken von Lachgas sollte bereits bei Kindern und Jugendlichen in Schulen und Jugendeinrichtungen erfolgen, wie es auch schon bei anderen Rauschmitteln gängig ist. Darüber hinaus muss es im Internet durch staatliche Stellen wie etwa der BZgA ausführlichere, leicht zugängliche, verlässliche Informationen zu Suchtpotential und Nebenwirkungen geben als dies aktuell der Fall ist. Auch hier ist ein Fokus auf den Mischkonsum mit Alkohol und anderen Drogen zu legen. Um wirklich alle potentiell Betroffenen zu erreichen, ist Lachgas in das Broschürenportfolio der BZgA aufzunehmen.
  4. Auf Lachgaskartuschen ist ein Warnhinweis bezüglich der Gefahren des berauschenden Konsums/Missbrauchs anzubringen. Außerdem ist in verbraucherorientierten Onlineshops darauf hinzuweisen, dass Lachgaskonsum mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist und die angebotene Ware nicht für den berauschenden Konsum bestimmt ist.
  5. Die Forschung zu Lachgas als potentielle Behandlungsmethode für Depressionen muss ausgeweitet werden. N2O hat in Pilotexperimenten bereits sehr positive Ergebnisse bezüglich einer Abschwächung von Depressionssymptomen geliefert. Sollten diese ersten positiven ersten Ergebnisse auch in weiteren Experimenten auftreten, ist mittelfristig dafür zu sorgen, dass sowohl körperliche als auch psychische Beschwerden mit dem Wirkstoff behandelt werden. Neben den bisherigen Experimenten, bei denen Patienten unter Aufsicht eines Arztes für eine gewisse Zeitspanne unter N2O-Einfluss gesetzt wurden, ist ebenfalls zu prüfen, ob auch der Konsum von Lachgas zuhause unter gegebenen persönlichen Umständen und unter Einhaltung eines ärztlich verordneten Konsumplans zu vergleichbaren Ergebnissen führt. Die Forschung soll dabei sowohl eine möglichst einfache Methode, vergleichbar mit der Konsummethodik zu Rauschzwecken, als auch die Nutzung spezieller Maschinen für den Heimgebrauch in den Fokus stellen. Für diesen Fall sollten Behandelnde, wenn möglich, prüfen, ob eine Behandlung von depressiv Kranken neben den klassischen Methoden begleitend mit N2O im Einzelfall angebracht erscheint. Bei langfristig positiven Ergebnissen ist diese Methodik in den Lehrplan des Medizinstudiums aufzunehmen.

Damit die eigenen vier Wände wieder sicher sind.

Jeder Mensch hat das grundgesetzlich gesicherte Recht auf körperliche Unversehrtheit. Der Schutz vor häuslicher Gewalt ist dabei eine essentielle Aufgabe des Deutschen Staates. Betroffene Männer, Frauen und Kinder werden nicht ausreichend gegen diese Gefahr geschützt. Ein konsequentes Vorgehen kann dabei nur auf Basis einer möglichst fundierten Datenlage geschehen. Daher fordern wir:

 

  1. Die Bundesrepublik Deutschland muss ihre grundgesetzlich verankerte Verantwortung übernehmen und sich effektiv gegen alle Arten häuslicher Gewalt einsetzen. Dazu zählen körperliche, psychische, sexuelle und wirtschaftliche Gewalt gegen Männer und insbesondere gegen Frauen und Kinder. Dabei muss es sowohl niedrigschwellige Hilfsangebote als auch konsequenten Schutz und sichere Unterstützung für Betroffene geben.
  2. Der Gesundheitsbereich soll als wichtige Schnittstelle Kontakte zwischen Gewaltbetroffenen und spezifischen Hilfsangeboten herstellen. Informationen über Hilfsangebote zu häuslicher Gewalt sollen standardmäßig sowohl beim Besuch der Frauen-, Kinder- oder Hausarztpraxis sowie bei psychologischen Beratungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Ärztinnen und Ärzte sollen, in den Tatbestandsmerkmalen vergleichbar mit der Regelung für Kinder und Jugendliche in Art. 14 Abs. 6 GDVG (bayerisches Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz), dazu verpflichtet werden, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen sexuellen Missbrauch unter vier Augen diese Vermutung anzusprechen und bei Bedarf Informationen über Hilfsangebote zu machen. Die Anhaltspunkte sollen außerdem dokumentiert und für ein Jahr aufbewahrt werden. Dies ist zwingend auch zu kommunizieren, damit Betroffene, die später Anzeige erstatten wollen, sich dann dieser Beweise bedienen können. Mit dem Einverständnis der betroffenen Person sollen ebenfalls Beweisfotos angefertigt und DNA für eine eventuell folgende DNA-Analyse gesichert werden. So kann Betroffenen auch eine fundierte Anzeige ermöglicht werden, auch wenn sie sich erst längere Zeit nach der Tat für eine Anzeige entscheiden. Kurse, die Allgemein- und Zahnmedizinern vermitteln, wie sie Anzeichen häuslicher Gewalt erkennen können, unterstützen wir.
  3. Als Grundlage für jegliche Arbeit im Kampf gegen häusliche Gewalt müssen verlässliche Daten erhoben werden. Dazu muss unter anderem Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgeführt werden. Um eine bessere Vergleichbarkeit verschiedener Studien zu gewährleisten, setzten sich die Jungen Liberalen dafür ein, dass Bemühungen unternommen werden, die Definition von Gewalt im medizinischen Sinne zu vereinheitlichen oder alternativ Studienergebnisse unter Bezugnahme auf mehrere führende Definitionen von Gewalt zu veröffentlichen. Bei der Erforschung soll aufgrund des hohen Einflusses emotionaler Faktoren wie Scham, Furcht oder Verdrängungsmechanismen und die dadurch vergleichsweise wenig repräsentativen polizeilichen Statistiken auf dem Gebiet der häuslichen Gewalt (Hellfeld) ein besonderer Fokus auf das Dunkelfeld gelegt werden. Da entsprechende Studien besonders aufwändig sind, soll von staatlicher Seite finanzielle Unterstützung für Forschende bereitgestellt werden. Ein Fokus soll dabei auch auf homosexuelle Männer gelegt werden, für die in Pilotstudien eine erhöhte Gefahr, Opfer häuslicher Gewalt zu werden, festgestellt wurde. Repräsentative Studien sollen dieses Ergebnis nun validieren oder falsifizieren.
  4. Wenn in einem Frauenhaus Unterstützung gesucht wird, muss diese auch gewährt werden können. Dem eklatanten Mangel an Frauenhausplätzen und Fachpersonal muss entschieden entgegengetreten werden. Darüber hinaus sprechen wir uns klar dagegen aus, dass die Kosten nicht für alle Betroffenen vom Staat übernommen werden. EU-Bürgerinnen, Studentinnen, Auszubildende oder Asylsuchende dürfen nicht weiter keine oder nur eingeschränkte finanzielle Unterstützung bei einem Frauenhausaufenthalt erhalten. Ebenso lehnen wir es ab, dass das Einkommen und Vermögen von Betroffenen eine Rolle dafür spielt, ob der Aufenthalt von Staat gezahlt wird. Unserer Meinung nach sollte in solchen Extremsituationen nur die Abwendung einer bestehenden Gefahr im Vordergrund stehen, daher fordern wir die Abschaffung dieser Regelung. Allgemein unterstützen wir ein bundesweite Angleichung der finanziellen Unterstützungsleistungen für Frauenhausaufenthalte.
  5. Deutschland hat sich national und international über Gesetze und Abkommen verpflichtet, Menschen mit Behinderung besonders zu schützen. Es ist daher ein bedarfsgerechtes Angebot an barrierefreien Beratungsmöglichkeiten sicherzustellen. Um den Schutz dieser besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppe zu gewährleisten, ist die Weiterentwicklung von umfassenden und bundesweit einheitlichen Präventions- und Gewaltschutzkonzepte für entsprechende Einrichtungen notwendig. Hierfür fordern wir spezielle Schulungen für mobile Ärzteteams, die regelmäßig oder stationär eine solche Einrichtung betreuen. Diese Schulungen sollen den Teams ermöglichen, Anzeichen häuslicher Gewalt besser zu erkennen und so den Schutz derjenigen in entsprechenden Einrichtungen mit wenig Interaktion nach außen zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Einrichtungen dadurch nicht unter einen Generalverdacht gestellt.

Bringt das Internet hinter Gitter! 

  1. Insassen in Justizvollzugsanstalten, sowohl Strafgefangene als auch insbesondere Personen in Sicherungsverwahrung, sollen zu Weiterbildungs- und Resozialisierungszwecken Zugang zum Internet erhalten.
  2. Der Staat soll für den Aufbau entsprechender Infrastruktur verantwortlich sein, die Kosten für die tatsächliche Nutzung sollen von den Häftlingen selbst getragen werden.
  3. Die Internetnutzung kann über eine Whitelist und/oder den Insassen zugeordneten Rechtegruppen kontrolliert und begrenzt werden. Über diese können den Insassen gesicherte Internetseiten zu verschiedenen Themen zugänglich gemacht werden. Dabei soll ein Grundangebot aus verschiedenen Seiten unterschiedlicher Art bestehen. Neben staatlichen Plattformen (Agentur für Arbeit, Bundestag, etc.) sollen Bildungsangebote, ausgewählte Musik- und Videoplattformen sowie Zugang zum digitalen Angebot des ÖRR als auch von lokalen Zeitungen sowie e-Mail-Angebote in diesem Grundangebot enthalten sein. E-Mails sollen dabei vergleichbar mit Briefen behandelt werden. Das Angebot ist in Absprache zwischen Insassen und JVA zu erweitern, wobei eine Ablehnung sachlich begründet werden muss. Bei der Erweiterung des Angebots und individuellen Einteilung der Insassen in Rechtegruppe ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. In Fällen, in denen ein sachlicher Grund für eine Ablehnung vorliegt, eine generelle Ablehnung jedoch unverhältnismäßig wäre, ist ein Zugriff auf die Seite in Begleitung eines Beamten zuzulassen. Das Grundangebot wird dabei von den Ländern verwaltet, wohingegen (temporäre) Erweiterungen des Angebots in Absprache mit der jeweiligen JVA vorzunehmen sind.
  4. Der Fokus soll dabei auf Aus- und Weiterbildungsprogrammen liegen. Den Inhaftierten soll die Chance gegeben werden, nach ihrer Freilassung mit dem erworbenen Wissen ein neues Leben zu beginnen. Um den Resozialisierungsaspekt angemessen erfüllen zu können, ist es erforderlich, dass auch Bildungsangebote in der digitalen Welt wahrgenommen werden können. Beispielhaft zu nennen sind dabei nicht nur Lernvideos. Vor allem Programmiererinnen und Programmierer sowie andere IT-bezogene Berufsfelder sind bei ihrer Arbeit und Ausbildung auf einen vergleichsweise umfassenden Internetzugang angewiesen, um auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben.
  5. Neben dem Bildungsaspekt ist jedoch auch der soziale Aspekt bei der Resozialisierung von großer Bedeutung. Vor allem nach langen Gefängnisaufenthalten sehen sich Inhaftierte mangels Kontakten nach außen isoliert, was ein erneutes Abrutschen in die Kriminalität fördern könnte. Es ist auch erforderlich, dass während der Zeit in der JVA ausreichend nach außen kommuniziert werden kann. Dabei sind von E-Mails, die analog zu Briefen behandelt werden können, bis hin zu Videotelefonaten unter Aufsicht verschiedenste Formen denkbar.
  6. Von der Internetnutzung generell ausgeschlossen werden können sollen nur diejenigen Häftlinge, bei denen der Verdacht besteht, dass durch ihre Internetnutzung weitere Straftaten verübt, Opfer belästigt oder die Aufklärung vergangener Straftaten sabotiert werden könnte.

Sport fördern, digital und analog: eSport endlich richtig anerkennen!

Wir Jungen Liberalen sehen in eSport sowohl gesellschaftlich als auch ökonomisch eines der spannendsten Felder der nächsten Jahre. Um bestehende Stigmata zu bekämpfen, wirtschaftliche Chancen am Standort Deutschland zu generieren und eSports endlich auch hier in die Mitte der Gesellschaft zu bringen, fordern wir:

  1. Um eSport endlich in Deutschland ankommen zu lassen, wollen wir sportliche Vorbilder in Deutschland etablieren. Spitzen-eSportler aus Deutschland können diese Vorbilder darstellen. Wir wollen genau diese potenziellen Spitzensportler fördern, vergleichbar mit der Art und Weise, die bereits in anderen Sportarten praktiziert wird. Junge Talente wollen wir in professionellem Umfeld in ihren Sportarten ausbilden. Dazu zählt eine bessere Vereinbarkeit von Schule und Sport, beispielsweise in speziellen Förderzentren, die vergleichbar mit den bereits bestehenden Olympiastützpunkten des Deutschen Olympischen Sportbunds sind. Dort kann zusätzlich sichergestellt werden, dass neben dem Gaming auch ein angemessener Ausgleich durch Bewegung und gesunde Ernährung geschaffen werden kann.
  2. Die FDP-Fraktion im bayerischen Landtag soll sich für die Austragung eines eSport-Turniers in Bayern einsetzen. Die Gamescom in Köln zeigt bereits, dass große eSport-Events auch in Deutschland Anklang finden. Große eSport-Turniere sind eine Möglichkeit, um zu zeigen, dass eSports nicht, wie von einigen Teilen der Gesellschaft behauptet, nur allein im dunklen Zimmer praktiziert wird, sondern sehr wohl gemeinschaftsbildend ist.
  3. eSport lebt vom Spiel in Wettbewerben, bei der sich zwei Spieler oder Teams gegeneinander behaupten. Kommunale eSport-Räume, die in einer Public-Private-Partnership aufgebaut werden können, können sowohl für Spitzenteams als Trainingsraum oder für Hobbyspieler für LAN-Partys oder anderweitiges gemeinsames Gamen einen Anlaufpunkt darstellen. So wird nicht nur den Sport an sich gefördert, sondern auch Menschen mit gleichen Interessen eine Möglichkeit gegeben, sich zu vernetzen.
  4. eSport-Vereine bilden das Rückgrat der Szene. Wir wollen sie unterstützen. Dazu sollen sie nicht nur über eine Gemeinnützigkeit eine Antragsbefähigung für Bundesfördermittel erhalten (siehe Antrag ,,eSport-Vereine als gemeinnützig anerkennen, beschlossen durch den erweiterten Landesvorstand der JuLis Bayern am 21.6.2020), sondern ebenfalls Zugriff auf einen speziellen, neu zu schaffenden Fördertopf für (Sport-)Vereine mit Fokus auf digitale Kommunikationswegen bekommen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass gerade solchen Vereinen eine Schlüsselrolle zukommt, den Breiten-eSport in den Alltag neben Familie, Schule und Job zu integrieren und so möglichen Gefahren einer medialen Überreizung vorzubeugen.
  5. Die nächste große Entwicklung im Bereich des eSport wird voraussichtlich die Virtuelle Realität sein. Dabei bleibt das Gaming jedoch nicht der einzige Anwendungsbereich, sondern es eröffnet sich auch eine Vielzahl an Möglichkeiten in der Architektur, Industrie sowie in anderen Kulturzweigen (etwa für Museen). Deutschland sollte sein Potenzial in diesem Bereich nutzen und sich bemühen, die Entwicklung dieser Technologie maßgeblich mitzugestalten. Forschungsinstitute wie das Fraunhofer-Institut, die bereits jetzt maßgeblich an der Entwicklung von VR-Technologien beteiligt sind, sollen in dieser Arbeit mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Die Förderung soll sich dabei nicht nur auf VR-Geräte, sondern auch die dazugehörige Software beziehen.

Den Markt regeln lassen – Subventionen auf fossile Energieträger abbauen

Die JuLis eint die Unterstützung des Pariser Klimaschutzabkommens und sie verpflichten sich in ihrer Politik zu dessen Einhaltung. Bei der Erreichung der Klimaziele vertrauen wir auf die Steuerungskraft des Marktes, um CO2 an den ökonomisch sinnvollsten Stellen einzusparen.

Ein aktuell geringer CO2-Preis/Zertifikatspreis sowie Subventionen auf fossile Energieträger (FET) im Energiesektor verzerren jedoch den Markt und hindern ihn, seine volle Wirkung für mehr Klimaschutz zu entfalten. Durch Abschaffung der Subventionen beschleunigen wir eine effektive Energiewende und steigern unsere Innovationsfähigkeit bei erneuerbaren Energien. Deswegen fordern die JuLis:

  • Aufhebung der Energiesteuerbefreiung von fossilen Energieträgern zur Stromerzeugung i.H.v. 2 Milliarden Euro (2019)
  • Vergütung für die Sicherheitsbereitschaft überalterter Braunkohlekraftwerksblöcke abschaffen (+149 Millionen Euro)
  • Befreiung der Kohlewirtschaft von der Förderabgabe für bergfreie Bodenschätze iHv. 227 Millionen Euro abschaffen
  • Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt zur Grundwasserabsenkung beenden (Subventionsvolumen iHv 18 Millionen Euro, 2017)
  • Auf die Beendigung der Kostenlose Zuteilung von CO2-Emissionsberechtigungen für Energiewirtschaft und Industrie zeitlich gestaffelt hinwirken (in DE ca. 630 Millionen Euro)
  • Abschaffung der Energiesteuerbefreiung bei nichtenergetischer Verwendung über einen linear gestaffelten Abbau (ca. 1,4 Milliarden Euro)
  • Aufhebung der Energiesteuervergünstigungen von Kohle ggü. anderen FET (ca. 67 Millionen Euro)
  • Eine progressive Anpassung der Konzessionsabgabe nach Stromverbrauch für Sondervertragskunden ermöglichen
  • Im Rahmen der schrittweisen Abschaffung des EEG wollen wir zuerst das Eigenstromprivileg der EEG zugunsten erneuerbarer Energien anpassen (ca. 1,8 Milliarden Euro). Diese Forderung liegt unter Vorbehalt der Beibehaltung des EEG in jetziger Form.
  • Bezugsgröße der Ermäßigung der KWK-Umlage von der absoluten Größe hin zu Kraftwerkeffizienz anpassen (bis zu 260 Millionen Euro)
  • Zeitliche Befristung und regelmäßige Überprüfung bei Auszahlung von Subventionen

Das eingesparte Subventionsvolumen beträge bis zu 6,551 Milliarden Euro. Die Jungen Liberalen verfolgen die zielgerichtete Anpassung dieser Maßnahmen, zeigen sich bei der Umsetzung dieser aber offen für einen zeitlich gestreckten Abbau, um Anpassungsmöglichkeiten für Unternehmen und Privatpersonen zu bieten.

Einsparungen und zusätzliche Staatseinnahmen müssen in fairer Aufteilung sowohl den Bürgern Deutschlands als auch den heimischen Unternehmen zur Bewältigung der Transformation hin zur Klimaneutralität zugutekommen. Ein Fokus soll hierbei besonders auf den durch die Energiewende vom Strukturwandel betroffenen Gebieten liegen.

Ziel ist außerdem, in Zusammenarbeit mit unseren europäischen und transatlantischen Partnern, diesen Subventionsabbau auch global auszuweiten.

Insbesondere bei Subventionen zu Strom- und Energiesteuervergünstigungen steht man vor einem Konflikt. Einerseits mindern Vergünstigungen für Unternehmen Anreize für diese, Strom und Energie einzusparen. Gleichzeitig sind besonders energieintensive Unternehmen auf Subventionen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit angewiesen. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit wollen wir diese Subventionen deshalb bis zur vollständigen Energiewende beibehalten und anschließend erneut evaluieren. Oberste Priorität hat dabei ein wohlstandssichernder Einklang zw. Klimaschutz und Wirtschaft.

Familienplanung beginnt schon vor dem ersten Kind – Selbstbestimmte Verhütung für junge Menschen ermöglichen!

Wir Junge Liberale erachten die Erörterung menschlicher Sexualität, die umfassende Aufklärung junger Menschen und die gesellschaftliche Debatte über Sexualität und Verhütung für einen essenziellen Bestandteil einer offenen Gesellschaft. Der Abbau von Stigmata, Vorurteilen und Tabus in dieser Debatte ist nach unserer Auffassung unbedingte Voraussetzung für einen verantwortungsvollen und liberalen Umgang mit Sexualität.

Dazu gehört für uns in erster Linie, Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig und umfassend über Sexualität und Verhütung zu informieren. Der  Sexualkundeunterricht an Schulen soll deshalb nicht nur zur Vermittlung der Funktion menschlicher Fortpflanzung dienen, sondern auch zur Vermittlung des Spektrums möglicher Verhütungsmethoden in seiner gesamten Breite, sodass auch Jugendliche in die Lage versetzt werden, eine informierte und abgewogene Entscheidung hinsichtlich der Verwendung von Verhütungsmitteln zu treffen. Ebenso ist die Verfügbarkeit von verschiedenen Verhütungsmethoden eine unbedingte Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität. Um gerade auch jüngeren, in Ausbildung befindlichen Menschen den Zugang zu Verhütungsmitteln unabhängig von der eigenen Einkommenssituation zu ermöglichen, soll die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für alle zugelassenen Verhütungsmittel bis zum Ende der ersten Berufsausbildung übernehmen. Zusätzlich sollen auch Kosten für Notfall-Verhütungsmittel bis zu dreimal jährlich erstattungsfähig sein. So soll vor allem auch jungen Menschen mit geringem Einkommen der chancengerechte Zugang ermöglicht werden, sodass eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Familienplanung keine Frage des Einkommens ist.

Um das bisher existierende Spektrum an Verhütungsmethoden insbesondere um weniger invasive Methoden zu erweitern, fordern wir weiterhin die Förderung der Entwicklung von alternativen Verhütungsmethoden aus Steuermitteln, sofern diese hinreichend erfolgsversprechend sind. Dies betrifft gleichermaßen Verhütungsmethoden für Männer und Frauen.

 

 

Stop smoking, start vaping: Eine Branche wird Opfer einer diskriminierenden Steuerpolitik!

Hintergrund des Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) ist laut Bundesfinanzministerium die Änderung von Konsumgewohnheiten und der damit einhergehende Rückgang des Absatzes herkömmlicher Tabakwaren. Hier erschließt sich der Eindruck, dass die E-Zigaretten Branche, die eine gesündere Alternative zur Zigarette anbietet, eingetreten werden soll, damit die Staatskasse wieder mit Steuern aus Tabakwaren gefüllt werden kann.

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern daher:

  • die Ablehnung des TabStMoG im Hinblick auf Nikotinhaltige Flüssigkeiten zur Verwendung in E-Zigaretten
  • Oder eine Anpassung der Tarifhöhe, sodass im Ergebnis die E-Zigarette die günstigere Alternative zur Zigarette bleibt

Gründungszuschuss auch nach der Babypause oder nach der Pflegezeit!

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern, den Gründungszuschuss (wie er Beziehern von Arbeitslosengeld I nach § 93 SGB III zur Verfügung steht) mit Sonderregelungen für Erziehungs- und Pflegezeiten zu versehen.

Erfasst werden sollen damit folgende Fallkonstellationen:

  1. Es kann mangels aktuellem Anspruch auf Arbeitslosengeld kein Gründungszuschuss beantragt werden; in der Zeit seit der Geburt des letzten Kindes wurde aber keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt (Elternzeit unberücksichtigt). Am tatsächlichen Geburtstermin des letzten Kindes (welches zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 14 Jahre alt ist) bestand jedoch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen und zum Zeitpunkt der Antragstellung liegen die sonstigen Voraussetzungen des § 93 SGB III vor.

oder

  1. Es kann mangels aktuellem Anspruch auf Arbeitslosengeld kein Gründungszuschuss beantragt werden; in der Zeit seit der Aufgabe der sozialversicherungspflichtigen Berufstätigkeit wurde aber ein erheblicher Zeitaufwand in die Pflege einer pflegebedürftigen Person investiert. Zum
    Zeitpunkt der Aufnahme der Pflegetätigkeit bestand ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, zum Zeitpunkt der Antragstellung liegen die sonstigen Voraussetzungen des § 93 SGB III vor.

In beiden Fällen sollen sofern möglich Nachweise erbracht werden und die Richtigkeit der Angaben rechtsverbindlich versichert werden. Der Gegenbeweis durch die zuständige Agentur für Arbeit soll zulässig sein.

Diese Forderung steht unter dem Vorbehalt der Ablösung des Gründungszuschusses nach

  • 93 ff. SGB III in der Fassung vom 22.12.2020 durch eine andere Leistung zur

Förderung von Existenzgründungen erwerbsloser Menschen.