Bürokratie-Hackathons in der Verwaltung – Innovation statt Papierkrieg

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern die Einführung von regelmäßigen Bürokratie-
 Hackathons in der Verwaltung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Ziel ist es,
 die Prozesse der öffentlichen Verwaltung radikal zu vereinfachen und durch innovative
 Ideen aus der Wirtschaft, der Start-up-Szene und der Digitalwirtschaft neue,
 effiziente Lösungen zu finden.

 Bürokratie ist in Deutschland oft eine der größten Hemmnisse für effiziente
 Verwaltung. Um dies zu ändern, schlagen wir vor, sogenannte Hackathons regelmäßig in
 den Verwaltungseinheiten anzubieten, bei denen Verwaltungsexperten, Start-ups, IT-
 Spezialisten und junge kreative Köpfe gemeinsam an der Lösung konkreter Probleme
 arbeiten. Die Themen sollten von der Vereinfachung von Antragsverfahren über digitale
 Bürgerdienste bis hin zur Vernetzung der Behörden reichen.

 Diese Hackathons sollen nicht nur bestehende Prozesse optimieren, sondern auch
 kreative, zukunftsweisende Ideen entwickeln, die für eine schnelle und
 unbürokratische Verwaltung sorgen. Besonders durch die Nutzung neuer digitaler
 Technologien, wie Künstliche Intelligenz und Blockchain, können alte Strukturen
 aufgebrochen und die Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung enorm verbessert werden.

 Ein weiterer Baustein dieses Vorschlags ist die Schaffung eines Innovationsfonds, der
 es den teilnehmenden Verwaltungseinheiten ermöglicht, die besten Ideen aus den
 Hackathons schnell und unbürokratisch umzusetzen. Dieser Fonds soll der Verwaltung
 Flexibilität geben, ohne langwierige politische Abstimmungsprozesse oder
 bürokratische Hürden.

Begründung:

Deutschland ist weltweit bekannt für seine Effizienz – außer bei der Verwaltung. Bürger müssen oft monatelang auf Entscheidungen warten oder sich durch dichte Bürokratie kämpfen, um einfache Anträge zu stellen. Statt auf den nächsten politischen Wandel zu warten, muss die Verwaltung selbst innovativer und agiler werden. Bürokratie-Hackathons sind ein hervorragendes Mittel, um frische Ideen zu entwickeln und eine Verwaltung zu schaffen, die nicht nur effizient, sondern auch bürgerfreundlich ist.

Innovationen kommen nicht von selbst, sondern brauchen einen gezielten Raum. Die Verwaltung braucht kreative Köpfe, die über den Tellerrand hinausdenken und die Macht der Digitalisierung nutzen. Ein Hackathon ist genau der richtige Rahmen, um diese Ideen zu entwickeln und sofort in konkrete, umsetzbare Projekte zu übersetzen.

Mit dieser Maßnahme wollen wir die Verwaltung fit für die Zukunft machen – für mehr Effizienz, weniger Bürokratie und ein besseres Nutzungserlebnis für alle Bürger.

Antragssteller: Tobias Strobel

Mental Health Hub: Ein digitales Zuhause für deine psychische Gesundheit

Das deutsche Hilfesystem für Menschen mit psychischen Erkrankungen präsentiert sich
 oft als unübersichtlicher Flickenteppich regionaler Angebote. Gleichzeitig birgt die
 fortschreitende Digitalisierung immense Chancen, niedrigschwellige und flexible
 Zugänge zur psychischen Unterstützung zu schaffen. Um die Orientierung für
 Hilfesuchende zu erleichtern und das Potenzial digitaler Interventionen – wie die
 bereits im DiGA-Verzeichnis gelisteten Mental-Health-Apps – voll auszuschöpfen,
 bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um eine zentrale
 Anlaufstelle zu schaffen und gleichzeitig Hürden im Zugang zu digitalen Angeboten
 abzubauen. Deshalb fordern wir:

 

 I. Bundesweite Plattform für psychische Gesundheit 

 Wir fordern eine zentrale erste Anlaufstelle für Menschen mit psychischen
 Erkrankungen. Hierfür müssen Bund und Länder zusammenarbeiten, damit eine zentrale
 Onlineplattform mit eigener Telefonnummer geschaffen wird, welche bei Bedarf auf
 regionale Angebote verweist und den Betroffenen die benötigte Hilfe zukommen lässt.
 Diese Onlineplattform soll durch eine App erweitert werden, welche Grundlegende
 Hilfestellungen liefert und die Betroffenen unter anderem bei der Antragstellung von
 der Erstattung für Mental Health Apps unterstützt.

 

 II. App Erstattung erleichtern

 Seit 2019 ist es für die gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend, dass
 bestimmte Apps für die psychische Gesundheit erstattungsfähig sein müssen. Welche
 dies genau sind, wird DiGA-Verzeichnis (Digitale Gesundheitsanwendungen) des
 Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgelegt, welches
 fortlaufend aktualisiert wird. Allerdings sind die Apps fast ausschließlich per
 Verordnung erstattungsfähig, sprich es muss eine Verschreibung vom Arzt vorliegen,
 damit die App erstattet werden kann. Wir fordern, dass in das DiGA-Verzeichnis
 passende Apps aufgenommen werden, die ohne Verordnung erstattet werden können, um die
 Hemmschwelle qualitativ hochwertige Hilfe anzunehmen, zu senken und die Wartezeit
 Betroffener vor Therapiebeginn zu erleichtern. Der Antrag zur Erstattung dieser Apps
 soll niedrigschwellig angeboten werden, möglichst einfach formuliert und leicht zu
 finden sein. Die Forderung der verordnungslosen Erstattung gilt insbesondere für
 DiGAs, die auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen abzielen.

Antragssteller: Laura Gehring, Tobias Strobel

Unsere Kinder brauchen mehr als Kreide: Starke Schulpsychologie ist Pflicht!

In Bayern ist ein Schulpsychologe mit durchschnittlich 3.487 Schüler*innen pro
 Vollzeitstelle betraut. Im Bund ist die Lage nach dem Berufsverband Deutscher
 Psychologinnen und Psychologen (BDP) sogar noch prekärer und ein Psychologe muss über
 5.000 Schüler*innen betreuen. Dies führt dazu, dass Schulpscholog*innen über ihre
 reguläre Dienstzeit hinaus arbeiten, um ihren Workload zu schaffen.

 Um der steigenden Belastung entgegenzusteuern und die aktiven Kräfte zu entlassen
 fordern wir:

  •  Es braucht eine flächendeckende schulpsychologische Versorgung für alle
     Schülerinnen und Schüler. Jede Schule soll Zugang zu einer eigenen oder
     regelmäßig erreichbaren Schulpsychologin oder Schulpsychologen haben –
     unabhängig von Wohnort oder Schulträger. Hierfür soll eine ehrgeizige
     Zielvorgabe, beispielsweise von 1:1.000, gesetzt werden.
  •  Es sollen weitere Fachschaften geschaffen werden, die das Studium
     Schulpsychologie oder die Vertiefung Schulpsychologie anbieten.
  •  Es soll eine neue Zielvorgabe für Beratungslehrkräfte an Schulen gesetzt werden.
     Diese Zielvorgabe soll sich auf die Erfahrungen der Lehrkräfte stützen und der
     Bedarf an Weiterbildungsplätze für neue Beratungslehrkräfte soll sich daran
     richten.
  •  Es sollen vermehrt Beratungslehrkräfte für die Schulen ausgebildet werden. Bei
     der Vergabe der Fortbildungsplätze durch staatliche
     Weiterbildungsveranstaltungen soll ein besonderes Augenmerk auf die
     verschiedenen Schulformen, regionale Zuordnung der Lehrkräfte und Schulen mit
     besonderem Förderungsbedarf gelegt werden.
  •  An allen Universitäten, an denen ein Lehramtsstudium angeboten wird, soll die
     Möglichkeit geschaffen werden, sich schon während des Studiums, oder
     nebenberuflich als Erweiterungsstudium, zur Beratungslehrkraft ausbilden zu
     lassen.
  •  Im Zuge des Lehramtsstudiums sollen Module, die das Thema Psychologie behandeln,
     verpflichtend gemacht werden.

Antragssteller: Laura Gehring, Tobias Strobel

Keine Steuer im Schlaf – Tourismus stärken statt belasten!

Die Jungen Liberalen Schwaben sprechen sich gegen die Einführung einer Bettensteuer
für Touristen in Bayern aus. Stattdessen fordern wir, den bayerischen Tourismus durch
marktbasierte und wettbewerbsfreundliche Lösungen zu stärken, die ohne zusätzliche
Abgaben auskommen. Langfristig fordern wir die Abschaffung aller Kurtaxen und
Tourismusabgaben für unsere Gäste.

 

Begründung:

Bayern lebt von einem freien, dynamischen Tourismusmarkt, der durch Eigeninitiative, Investitionen und Wettbewerb wächst. Die Einführung einer Bettensteuer, wie sie von Augsburg vorgeschlagen und in einem Brief an die Staatsregierung gefordert wurde, stellt eine zusätzliche Hürde dar, die das Preis-Leistungs-Verhältnis für Gäste verschlechtert und die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Reiseziele mindert. Statt Gäste durch Abgaben abzuschrecken und Unternehmen mit Bürokratie zu belasten, sollten wir auf Innovation und Investitionsanreize setzen.

Ein steuerfreier Tourismus stärkt Bayern im internationalen Wettbewerb und bietet Unternehmern den nötigen Raum für kreative Angebote und Investitionen in digitale Infrastruktur. Wir brauchen mehr marktwirtschaftliche Freiheit statt zusätzlicher Abgaben, um den Tourismus nachhaltig und unabhängig von öffentlichen Subventionen zu fördern.

Die Jungen Liberalen stehen für eine Wirtschaftsordnung, die auf Eigenverantwortung und Freiheit setzt. Eine Bettensteuer widerspricht diesen Prinzipien und hemmt die wirtschaftliche Kraft der Tourismusbranche in Bayern.

Antragssteller: Tobias Strobel

Kleines Kraftwerk, großer Gewinn: Balkonkraftwerke

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern die Einführung eines staatlichen
Förderprogramms für Balkonkraftwerke (Photovoltaikanlagen) auf Privatbalkonen und in
Mehrfamilienhäusern. Dieses Programm soll Kauf und Installation finanziell
unterstützen und dabei durch ein innovatives Rückzahlungsmodell auch der Staatskasse
zugutekommen.

Förder- und Rückzahlungsmechanismus:

Förderungshöhe und -bedingungen: Der Staat übernimmt bis zu 30% der
Anschaffungskosten und 20% der Installationskosten für Balkonkraftwerke. Diese
Förderung ist an eine fünfjährige Laufzeit gebunden.

Rückzahlungsmechanismus und Gewinnbeteiligung des Staates:

Haushalte, die durch ihre Solaranlage Energiekosten einsparen, erhalten ihre
Förderung zunächst als zinsfreien Kredit, der nachweislich durch Energieeinsparungen
abgezahlt wird. Folgende Mechanismen sind vorgesehen:

Direkte Rückzahlung aus Einsparungen: Für jede eingesparte Kilowattstunde Strom wird
ein fester Betrag vom eingesparten Haushaltsgeld an die Staatskasse überwiesen. Die
Rückzahlungssumme ist so bemessen, dass der Staat über die fünf Jahre Laufzeit pro
Haushalt eine Rückflussquote von mindestens 70% der Förderkosten erzielt.

Erweiterter Gewinnbeitrag: Für Haushalte, die ihren Energiebedarf durch die
Solaranlage nachhaltig reduzieren und Stromüberschüsse ins Netz einspeisen, erhält
der Staat eine Beteiligung am Erlös dieser Einspeisung. Dieser Gewinnanteil liegt für
die ersten drei Jahre bei 20% und wird danach auf 10% gesenkt, um Anreize für
langfristige Investitionen zu setzen.

Erwarteter Staatsgewinn:

Durch die Einsparungen im Stromnetz, die Einspeiseerlöse und die direkte Rückzahlung
der Förderung wird der Staat im Durchschnitt eine positive Rendite von etwa 15-20%
der Förderungskosten pro Haushalt erzielen. Weiterhin werden durch den breiten
Einsatz der Balkonkraftwerke langfristig 
die Subventionslasten des Staates im Bereich
fossiler Energien gesenkt, wodurch zusätzliche Einsparungen im Staatshaushalt
entstehen.

Begründung 

Dieses Modell bietet nicht nur privaten Haushalten eine kostengünstige Möglichkeit zur Stromerzeugung, sondern entlastet langfristig den Staatshaushalt durch:

Geringere Subventionskosten für fossile Energie: Durch die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien verringert sich die Abhängigkeit des Staates von fossilen Energiequellen und die damit verbundenen Subventionskosten.

Nachhaltige Förderung der Infrastruktur: Die Einnahmen aus der Rückzahlung und Einspeisebeteiligung fließen in ein Sonderbudget für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und eine stabilere Strominfrastruktur, was eine nachhaltige Rückinvestition und somit ein zukunftsfähiges Energienetz für Schwaben bedeutet.

Dieses Förderprogramm kombiniert somit Kapitalrendite mit einer nachhaltigen Energiepolitik, die den Staatshaushalt langfristig entlastet und den Ausbau der Energieautonomie vorantreibt.

Antragssteller: Tobias Strobel, Kilian Baumann

Alte Wege führen nach Rom, neue nach Berlin

Grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte werden durch nationale Regularien oft
unnötig verzögert, obwohl sie für die wirtschaftliche Integration und
Versorgungssicherheit unerlässlich sind. Einheitliche Regelungen und klare
gesetzliche Rahmenbedingungen können diese Hindernisse abbauen.

 

Daher fordern wir Junge Liberale Schwaben:

  • Ein Gesetz zur Förderung grenzüberschreitender Infrastrukturprojekte wird
     erlassen, das folgendes regelt:
    •  Ein staatlicher Fonds mit einem Volumen von 100 Mrd. Euro wird
       eingerichtet, der Bürgschaften für privat finanzierte Projekte übernimmt,
       die die Stabilität des deutschen Netzes oder die Güterverkehrskapazitäten
       erhöhen.
    •  Projekte werden nur unterstützt, wenn mindestens 70 % der Infrastruktur
       deutschen Rechtspersonen gehören oder mindestens 50 % deutschen und
       mindestens 20 % Rechtspersonen aus anderen EU-Staaten.
  •  Deutschland schließt gesetzlich verankerte bilaterale Abkommen mit seinen
     Nachbarländern, die Folgendes regeln:
    •  Genehmigungen für Projekte bis 5 km über die Grenze gelten als erteilt,
       sofern keine gravierenden Sicherheits- oder Umweltbedenken nachgewiesen
       werden.
    •  Einheitliche Genehmigungsvorgaben gelten für alle beteiligten Staaten, um
       Verfahren zu beschleunigen.

Begründung: 

Durch gesetzliche Anpassungen und internationale Abkommen wird die Planungssicherheit erhöht, und Infrastrukturprojekte können schneller umgesetzt werden. Dies stärkt die wirtschaftliche Integration und Versorgungssicherheit Deutschlands.

Antragssteller: Kilian Baumann

Zukunftsfelder durch Aufträge sichern

Deutschland hinkt in der Förderung von Zukunftstechnologien hinterher, was den
Standort langfristig schwächt. Unsichere Regularien und mangelndes Risikokapital
schrecken Investoren ab. Durch gesetzliche Anpassungen und gezielte staatliche
Aufträge kann Deutschland führend in disruptiven Technologien werden.

 

Daher fordern wir Junge Liberale Schwaben:

  • Das Vergaberecht wird geändert, um europäische Unternehmen bei der Vergabe von
     öffentlichen Aufträgen für kritische Technologien (z. B. Quantencomputer, KI,
     Raumfahrt) bevorzug behandeln zu können. Wo hierzu EU Recht angepasst werden
     muss, setzen wir uns dafür ein, eine EU-weite Regelung zu finden.
  •  Ein Gesetz zur Einrichtung staatlich geförderter Innovationsprojekte wird
     erlassen:
    •  Wir möchten ein Programm zur Entwicklung von militärischer und staatlicher
       Quantenverschlüsselung für IT-Sicherung initiieren; hierzu werden private
       Unternehmen über Ausschreibungen eingebunden.
    •  Der Bundesnachrichtendienst (BND) wird durch Gesetz verpflichtet, ein
       europäisches Satellitenprogramm zu initiieren, um unabhängig von nicht-
       europäischen Akteuren zu agieren.
    •  Genehmigungsverfahren für innovative Kraftwerkskonzepte werden gesetzlich
       beschleunigt, indem einheitliche Fristen eingeführt und Umweltprüfungen
       effizienter gestaltet werden.

Antragssteller: Kilian Baumann

 

Mehr Pünktlichkeit im Regionalverkehr

Das Vorfahrtsrecht des Fernverkehrs gegenüber Regionalzügen soll neu bewertet und in
bestimmten Fällen – vor allem bei Verspätungen – aufgehoben werden. Wenn die
Verspätung eines Fernverkehrszuges zu einer Gefährdung der Anschlüsse im
Regionalverkehr führt, sollen Regionalzüge Vorrang erhalten.

Zudem soll das generelle Vorfahrtsrecht des Fernverkehrs, wenn es die Pünktlichkeit
und Zuverlässigkeit des Regionalverkehrs beeinträchtigt, grundsätzlich überprüft und
angepasst werden. Ziel ist es, die Pünktlichkeit des Regionalverkehrs zu erhöhen und
eine bessere Anbindung von ländlichen Regionen zu sichern.

Weiter soll eine Evaluierung der Taktung von Regionalzügen und S-Bahnen überprüft
werden, um eine weitere Verlangsamung des Regionalverkehrs zu minimieren.

 

Begründung:

In ländlicheren Regionen ist der Regionalverkehr für Pendler, Schüler und Berufspendler unerlässlich. Wenn Fernverkehrszüge bei Verspätungen Vorrang vor Regionalzügen haben, kommt es häufig zu weiteren Verspätungen im Regionalverkehr, was nicht nur die pünktliche Ankunft am Zielort verhindert, sondern auch den Anschluss an andere öffentliche Verkehrsmittel gefährdet. Um dem entgegenzuwirken, sollte das Vorfahrtsrecht in einem flexiblen System geregelt werden, das sowohl den Fernverkehr berücksichtigt als auch die Verlässlichkeit des Regionalverkehrs sicherstellt. Dies würde sowohl die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs fördern als auch die Lebensqualität in ländlichen Regionen verbessern, indem die Pünktlichkeit und Verfügbarkeit von Regionalzügen gewährleistet wird.

Antragssteller: Tobias Strobel

Private Krankenkassen sollen die Krankenhausreform mitfinanzieren

Wir Junge Liberale Schwaben fordern, dass auch die Privaten Krankenkassen ihren
Beitrag zur Krankenhausreform zahlen müssen.

 

Begründung:

Die Krankenhausreform ist ein notwendiger Schritt um das Gesundheitssystem auf den neusten Stand zu bringen und den Zugang zu guter medizinischer und ärztlicher Versorgung in Deutschland zu verbessern. Derzeit bezahlen lediglich die gesetzlichen Krankenkassen ihren Beitrag zur Krankenhausreform. Private Krankenkassen versuchen derweil sich mit fragwürdigen Behauptungen aus der Verantwortung zu ziehen. Dabei würden Privatpatienten von einer gelungenen Krankenhausreform ebenso profitieren, wie gesetzlich versicherte Patienten.

 

Antragssteller: Vivien Bayer

(Nicht) Die Pflegekraft deines Vertrauens – TikTok Livestreams aus Pflegeeinrichtungen schärfer ahnden

Es gibt seit längerem das Phänomen, dass Pflegekräfte und sonstiges Personal in
Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern, Psychiatrien oder Altenheimen streamen. Dabei geben
sie teilweise Patientendaten preis oder streamen über ihre offiziellen Pausenzeiten hinaus aus
dem Pausenraum. Die Pflegeeinrichtungen gehen größtenteils nicht konsequent gegen diese
Streams vor und das trotz der Verletzung des Datenschutzes oder der Pflichtverletzung aus dem
Arbeitsvertrag.

Deshalb fordern wir:

  1. Falls nicht medizinische Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen streamen, sollen diese analog 1.
    zum medizinischen Personal behandelt werden.
  2. Es soll eine einheitliche Stelle geben, in der sowohl die Beschwerden gegenüber den 2.
    Pflegekräften als auch die von den nicht-medizinischen Mitarbeitern angezeigt werden. Diese
    Stelle soll leicht auffindbar für die Anzeigenstellenden sein.
  3. Pflegeeinrichtungen sollen die betroffenen Patient*innen gem. Art. 33, 34 DSGVO unverzüglich 3.
    über die Verletzung des Datenschutzes informieren. Des Weiteren sollen sie über alle
    Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen aufgeklärt werden. Ob die betroffenen Patient*innen
    und/ oder deren Familien über den Verstoß informiert worden sind, soll dabei von der
    involvierten Behörde kontrolliert werden.
  4. Falls es zu einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten kommt, soll die Folge davon 4.
    sein, dass es mindestens zu einem temporären Berufsausübungsverbot kommt. In schweren
    Fällen soll es zu einem Entzug des Pflegeexamens kommen, was einem permanenten
    Berufsausübungsverbot gleicht.
  5. Kommt es zu einem Stream ohne Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zu sonstigen 5.
    Pflichtverletzungen, sollen dieselben Sanktionen wie bei Streams mit Veröffentlichung von
    personenbezogenen Daten in Betracht gezogen werden.
  6. In der Ausbildung an den Pflegeschulen soll im Zuge des Themas zur Aufklärung über die 6.
    Schweigepflicht im Speziellen über diese TikTok-Livestreams aus Pflegeeinreichtungen
    aufgeklärt werden.
  7. Die Pflegeeinrichtungen sollen alle ihre Mitarbeitenden noch einmal gesondert über die 7.
    Gefährlichkeit dieser Livestreams aufklären und ihre Mitarbeiter für dieses Thema
    sensibilisieren.

 

Antragsteller: Laura Gehring