Aus Impfstoffentwicklung lernen: Gentechnik ist geil!

Die Jungen Liberalen stellen sich gegen die wissenschaftlich nicht nachvollziehbare

ungleiche Behandlung verschiedener genetisch veränderter Organismen (GVO),

insbesondere die Ungleichbehandlung von Mutationszüchtung und CRISPR/Cas. Des

weiteren fordern wir mehr politische Unterstützung für dieses Forschungsgebiet.

Wir fordern daher:

  • Einen grundsätzlich weniger restriktiven Umgang mit durch CRISPR/Cas veränderten Pflanzen.
  • Einzelfallbezogene Zulassung bestimmter GVO. Es soll nicht darauf geschaut
    werden, durch welche Methode eine Mutation entstanden ist, sondern ob diese
    konkrete Mutation sicher ist.
  • Mehr Aufklärung über Lebensmittel mit gentechnischem Hintergrund. Stigmata
    können nur durch Aufklärung bekämpft werden.
  • Mehr finanzielle Mittel für die Gentechnikforschung in Deutschland und der EU

Schaffung einer digitalen Pflegeplatzbörse in Schwaben!

Die Jungen Liberalen fordern die Schaffung einer schwabenweiten, digitalen
(Kurzzeit)Pflegeplatzbörse. Der Bezirk Schwaben soll eine dementsprechende
Plattform schaffen, die allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Pflegeeinrich
tungen in Schwaben kostenlos zur Verfügung gestellt wird. 

Homöopathie hat einen Platz in unserer Gesellschaft – aber nicht in der Apotheke.

Präambel: 

Die Jungen Liberalen Schwaben sehen in der Behandlung von Krankheiten nach homöopathischem Glauben eine legitime Ergänzung zur traditionellen Medizin – allerdings keine Alternative. Wir bekennen uns klar zu wissenschaftlicher Evidenz in der medizinischen Behandlung von Krankheiten.  

Folglich stellen wir gemäß den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen fest:  

Homöopathie besitzt eine wissenschaftlich erwiesene Wirksamkeit. Diese beruht allerdings lediglich auf dem Glauben an die Wirksamkeit (Placebo-Effekt), sowie auf Faktoren wie der sog. Regression zur Mitte oder dem Answering-Bias, welche in Arzneimittelstudien flächendeckend auftreten. Es existiert keinerlei wissenschaftlicher Beweis dafür, dass die Wirkung von homöopathischen Präparaten über den Einflussbereich der genannten Faktoren hinausgeht. 

Maßnahmen zur Neuordnung des gesellschaftlichen Umgangs mit Homöopathie: 

Deshalb fordern wir folgende Maßnahmen, um der Homöopathie in unserer Gesellschaft und der öffentlichen Wahrnehmung den Platz zuzuweisen, der gemäß der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angebracht erscheint. Hierzu sprechen wir uns für die folgenden Maßnahmen aus: 

  1. Wir fordern, die Klassifizierung von homöopathischen Präparaten als „Arzneimittel“ oder ihr firmieren unter ähnlichen Bezeichnungen zu untersagen, um eine klare Abgrenzung zwischen eben diesen alternativmedizinischen Produkten und Präparaten mit pharmakologisch klar nachgewiesener Wirksamkeit zu schaffen.
    Homöopathische Präparate sollen stattdessen als „Alternativheilkundliches Präparat“ klassifiziert und deutlich gekennzeichnet werden. Darüber hinaus soll auf der Verpackung und auf den Packungsbeilagen ein Hinweis angebracht werden, der wiedergibt, dass das vorliegende Produkt einer alternativheilkundlichen Lehre entspricht und dass die Wirksamkeit nach wissenschaftlicher Evidenz nicht bewiesen ist. 
  1. Wir fordern weiterhin, die Apothekenpflicht für homöopathische Präparate durch eine Änderung des § 44 AMG aufzuheben. Stattdessen sollen homöopathische Präparate gemäß den einschlägigen Regularien zum Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln frei verkäuflich sein mit der Maßgabe, dass das Personal der vertreibenden Einzelhandelsgeschäfte mit den Grundlagen der homöopathischen Lehre vertraut sind und diese Kenntnisse in einer behördlichen Prüfung nachgewiesen haben.

  2. Wir fordern weiterhin die Pflicht für niedergelassene Mediziner und Heilpraktiker, vor der Behandlung mit homöopathischen Präparaten eine umfassende Aufklärung hinsichtlich wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bezug auf die Wirksamkeit dieser Präparate durchzuführen. Diese soll schriftlich dokumentiert und vom Patienten unterzeichnet werden. Ein entsprechendes Formular ist vom Bundesministerium für Gesundheit bereitzustellen.

  3. Wir fordern weiterhin, die Übernahme von homöopathischen Therapien (sowohl Anamnese und sonstige Behandlungsleistungen als auch Kosten für Präparate) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen zu untersagen.

  4. Homöopathie ist aus Anlage 3 zur ÄApprO zu streichen und mithin nicht länger als prüfungsrelevantes Wahlfach zur zweiten ärztlichen Prüfung zuzulassen.

Alle genannten Maßnahmen sind entsprechend auch auf andere „besondere Therapierichtungen“ im Sinne des Arzneimittelgesetzes, namentlich die Anthroposophie und die Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), anzuwenden. 

Das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche auch in der Praxis gewährleisten!

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern, Schwangerschaftsabbrüche zum verpflichtenden Lehrgegenstand an den medizinischen Fakultäten aller bayerischen Universitäten zu erheben. Hierbei sollen die geschichtlichen, ethisch-moralischen und rechtlichen Rahmenbedingungen intensiv erläutert, sowie die praktische Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in den gängigen Methoden Absaugung, Ausschabung und medikamentöser Abbruch umfassend vermittelt werden. Hierfür erachten wir eine entsprechende Anpassung der ÄApprO für ein angemessenes Mittel. 

K.O.-Schlag für K.O.-Tropfen

Jährlich werden allein in Deutschland mehrere hundert Menschen (überwiegend Frauen) Opfer von Eigentumsdelikten und Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei denen eine durch den Täter gegen den Willen des Opfers mittels sogenannter Date-Rape-Drugs herbeigeführte Bewusstseinstrübung ausgenutzt wird.
Genaue Opferzahlen sind aufgrund der nur kurzfristigen Nachweisbarkeit dieser Stoffe schwer festzumachen. Umso wichtiger ist es, die Verfügbarkeit solcher Stoffe einzuschränken bzw. ihre praktische Verwendbarkeit für eben solche Zwecke zu minimieren.
Besonderes Augenmerk ist hierbei auf den Stoff Gamma-Butyrolacton zu legen. Unter den 5 gängigsten Substanzen, die als Date-Rape-Drugs verwendet werden, ist er der einzige, der nicht den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes unterliegt. Der Besitz und Erwerb sind nicht strafbar, die Abgabe unterliegt, abgesehen von einem freiwilligen Monitoring der Hersteller, keinerlei Beschränkungen. 

 

Daher fordern die Jungen Liberalen Bayern, den als Lösungsmittel in der Industrie gängigen Stoff Gamma-Butyrolacton (GBL) ab sofort verpflichtend mit Bitterstoffen zu versetzen (Vergällung), um sicherzustellen, dass er sich nicht mehr zur Manipulation von Getränken und Speisen eignet. Nur in dieser vergällten Form soll GBL weiterhin frei erhältlich sein.  

Außerdem ist unvergälltes GBL in den Anhang des Betäubungsmittelgesetzes aufzunehmen und somit dessen Regelungen zu unterwerfen.  

 

Von diesen Regelungen ausgenommen werden soll unvergälltes GBL in den folgenden Fällen: 

  1. Der Stoff bedarf aufgrund seines vorgesehenen Verwendungszwecks der chemischen Reinheit, beispielsweise in der Pharmaindustrie.

  2. Der Stoff ist zweckgebunden für eine Weiterverarbeitung vorgesehen, bei der das Endprodukt sich nachweislich nicht zur Manipulation von Speisen und Getränken eignet.  

 

Die produzierenden und verarbeitenden Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei unvergälltes GBL den Produktionskreislauf verlässt. Die Überwachung der beiden genannten Ausnahmen ist, nach dem Vorbild der gängigen Kontroll- und Überwachungsmechanismen der Pharma- und chemischen Industrie, staatliche Aufgabe. 

 

Weiterhin fordern die JuLis Bayern, die Förderung der Aufklärung über Date-Rape-Drugs und Drogen unter dem Sammelbegriff „Liquid Ecstasy“ (welche GBL in vielen Fällen zumindest anteilig enthalten), zu verstärken. Hieran soll auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mitwirken und direkt durch eigene Kampagnen und Initiativen oder indirekt durch Förderung bestehender Projekte die ausreichende Aufklärung von Jugendlichen sicherstellen. 

Pflege neu denken – Entwurf einer liberalen Pflegereform

Wir fordern eine hohe gesellschaftliche Wertschätzung für den Pflegeberuf und wollen eine gute Bezahlung, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Einbeziehung des Pflegepersonals in Entscheidungen zu alltäglichen Arbeitsabläufen. Die Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner steht für uns im Mittelpunkt. Daher wollen wir den Aufwand durch Bürokratie und Dokumentation vermindern. Um dies zu erreichen, setzen wir auf die verstärkte Nutzung von modernen IT- und Assistenzsystemen. Ein entsprechendes Förderprogramm soll durch den Bund finanziert werden. Die Kosten der Pflege sind transparent darzustellen und überflüssige Bürokratie ist abzubauen. Die ausufernde Dokumentationspflicht ist kritisch zu hinterfragen, da diese den Beruf der Pflege zunehmend unattraktiv werden lässt und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zeit für die tatsächliche Pflege dringend benötigen. Auch bekennen wir uns zu ambulanten vor stationären Pflege- und Hilfsmaßnahmen und finanzieren Möglichkeiten der Rehabilitation vor einer Heimunterbringung als letzten Schritt. Konsequenterweise ist die geriatrische Rehabilitation von der Pflegekasse, nicht von der Krankenkasse zu finanzieren.  Des Weiteren bedarf es eines wirklichen „Pflege-TÜVs“ auf Grundlage von neuen Qualitätskriterien, um den potentiellen Kundinnen und Kunden auf dem Pflegemarkt eine objektive Grundlage für weitreichende Entscheidungen zu bieten. 

 

Des Weiteren muss eine Flexibilisierung der Fachkräftequote in stationären Pflegeeinrichtungen erfolgen. Diese Flexibilisierung soll im Rahmen eines liberalen Punktesystems umgesetzt werden, indem eine examinierte Pflegefachkraft sowie eine Pflegehilfskraft eine gewisse Anzahl an Punkten erhalten, die Pflegehilfskraft kann ihre Punktzahl durch geeignete Fortbildungen erhöhen. Pro belegtem Platz muss eine bestimmte Gesamtpunktanzahl erreicht werden, um den Qualitätsstandard sicherzustellen. Wie die Punktanzahl erreicht wird, liegt jedoch in der unternehmerischen Freiheit der Einrichtung und nicht in einer starren Quote. Dadurch kann dem derzeitigen Mangel an examinierten Pflegekräften effektiv und schnell entgegengewirkt und die, aufgrund fehlender Fachkräfte nicht belegten Betten, besetzt werden. Das Thema Scheinselbstständigkeit in der Pflege gehört seitens des Staates endgültig geklärt, um den Einrichtungsleiterinnen und Leitern Rechtssicherheit zu bieten. Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, dass der Tatbestand der Scheinselbstständigkeit bei Freelancern in der Pflegebranche keine Anwendung findet. 

 

Das bayerische Landespflegegeld lehnen wir ab. Es ist weder bedarfsgerecht, noch eine wirkliche Unterstützung für die Pflegebedürftigen. Aus der Sicht der Jungen Liberalen ist eher ein Pflegebudget anzudenken, welches dem Pflegebedürftigen die Freiheit gibt, selbst zu entscheiden, wie er/sie versorgt werden will. Hierzu würde das Pflegegeld pro Pflegegrad für alle Pflegebedürftigen auf das Niveau der Leistungen nach § 43 SGB XI angehoben, was die Autonomie der Betroffenen stärken und die pflegenden Angehörigen spürbar entlasten würde. 

 

Ohne Ehrenamtliche und Angehörige in der Pflege wird unsere Gesellschaft den demographischen Wandel nicht stemmen können. Deshalb fordern die Jungen Liberalen die Förderung von Nachbarschafts- und Ehrenamtsprojekten durch den Staat im Sinne eines aktivierenden Sozialstaats. Quartiermanagement und Gemeinwesensarbeit sind wichtige Investitionen in die soziale Infrastruktur einen Kommune, welche vom Staat und/oder Land zu fördern sind.  Dies schließt auch die Förderung alternativer Wohnformen mit ein. Zur Entlastung der Angehörigen benötigen wir auch mehr Kurzzeitpflegeplätze, welche einen höheren Tagessatz erhalten sollen.  

Entscheidung über Organspende spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres

Die Jungen Liberalen fordern, dass jeder Bürger in Deutschland mit Vollendung  

des 18. Lebensjahres von seiner Krankenkasse dazu verpflichtet wird, eine  

Entscheidung bezüglich seines Organspendeverhaltens zu treffen, soweit noch nicht geschehen.  

Diese Entscheidung soll von den Krankenkassen zentral gespeichert werden und von Notärzten  

jederzeit digital abgefragt werden können.  

Man kann sich im Fall der erteilten Zustimmung jederzeit für das Gegenteil entscheiden.  

Alt und Behindert – Verbesserung der Lebenssituation von älteren Mitbürger*innen mit Behinderung in Schwaben

ie Jungen Liberalen Schwaben fordern die Regelaltersgrenze für Mitarbeiter*innen mit Behinderung in anerkannten Werkstätten abzuschaffen. Der Kostenträger muss die Betreuungsleistungen einer Werkstatt für behinderte Menschen bis zum freiwilligen Ausscheiden oder bis zur Werkstattunfähigkeit des Menschen mit Behinderung finanzieren.  

Des Weiteren soll der Pflegesatz für die Tagesstrukturierende Einrichtungen für Erwachsene nach dem Erwerbsleben (TENE) bedarfsgerecht finanziert werden, sodass eine flächendeckende Versorgung mit teilstationären Betreuungsleistungen für Senior*innen mit Behinderung gewährleistet ist. 

Schließlich bedarf es einer Reform der Hilfebedarfsgruppe II für teilstationäre Leistungen in WfbMs [BAGüS 2017, Bayerischer Landesrahmenvertrag, Anlage 4 (4)], in der man weg vom schablonenhaften eingruppieren nach veralteten Normen, hin zu einem individuellen und bedarfsgerechten Prüfverfahren kommt. Altersspezifische Erkrankungen wie Demenz oder ein erhöhter Hilfebedarf müssen durch diese Reform Rechnung getragen werden. 

Selbstschädigung mit Selbstverbesserung gleichstellen – Neuro Enhancement erforschen!

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern, dass die Forschung über Wirkungen und Folgen des sog. Neuroenhancements intensiviert wird.   

Sollte sich dabei herausstellen, dass die Langzeitschäden nicht maßgeblich größer sind als bei Alkohol oder Tabak, sollten Neuro Enhancement frei auf dem Markt angeboten werden. Begründung 

Als Neuroenhancement wird die Verbesserung der kognitiven Leistungsfähigkeit oder physischen Befindlichkeit beschrieben, mit denen keine therapeutischen oder präventiven Absichten verfolgt werden und die pharmakologische neurotechnische Mittel nutzen. Es ist also der Versuch, die gesunden mentalen Fähigkeiten durch Neuromodulation vorübergehend oder dauerhaft zu verbessern. Aktuell bekannte Wirkstoffe wären Methylphenidat oder Modafinil, die die Konzentrationsfähigkeit steigern und Mündigkeit unterdrücken können.    

Zunächst ist festzuhalten, dass es ein Selbstbestimmungsrecht sowohl auf Selbstschädigung als auch auf Selbstoptimierung gibt, die sich beide aus dem Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I, 1 I GG) ergeben. Früher wie heute war es schon immer der Fall, dass Menschen sich leistungsfähiger und schöner machen wollten, als sie in ihrem aktuellen Zustand waren. Nun haben wir auch die Möglichkeiten, unser Gehirn leistungsfähiger machen, als es im „Normalzustand“ wäre.  

Wie in der Diskussion über die Legalisierung von harten Drogen, kann aus liberaler Sicht gesagt werden, dass der mündige und selbstbestimmte Mensch weiß, welche Folgen der Konsum entsprechender Wirkstoffe hat. Die Problematik  mit und teilweise auch Furcht  vor dem Einsatz von Neuroenhancern hängt mit den nichterforschten Langzeitfolgen zusammen. Während das Wissen über die Folgen der Selbstschädigung durch z.B. Alkohol, Tabak und andere Drogen hinreichend erforscht ist, wissen wir wenig über die kurz- und langfristigen Auswirkungen von selbstoptimierenden Mitteln. Wir wissen jedoch nicht, wie sich diese Stoffe langfristig auf unseren Körper – und unsere Gesellschaft – auswirken werden. Daher soll die Forschung über die möglichen Folgen dieser Mittel  – besonders auf unser Gehirn – in Erfahrung gebracht werden.  

Gefahren vor Schizophrenie und Demenz müssen erkannt und benannt werden, damit jedes Individuum vertretbar für sich entscheiden kann, ob er oder sie sich selbst schädigen möchte. Der Staat kann hierbei nicht auf einen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor einer unvertretbaren Selbstschädigung pochen, wie es beim Abnehmen einer Gliedmaße der Fall ist. Sobald die Folgen und mögliche Schäden von Neuroenhancern bekannt sind, muss es jedem Individuum überlassen sein, selbstständig zu entscheiden, ob sie das Risiko übernehmen wollen oder nicht – genauso wie es aktuell beim Alkohol und Tabak der Fall ist.  

Gesundheit für Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt derzeit über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Es ist gerade dieses Gesundheitssystem, das den Deutschen eine durchschnittliche Lebenserwartung von rund 81 Jahren beschert. 

Trotz dieser hervorragenden Bedingungen sehen die Jungen Liberalen in einigen Bereichen noch Verbesserungsbedarf. 

Ärztliche Ausbildung 

Das deutsche Gesundheitssystem wird auch in Zukunft einen hohen Bedarf an gut ausgebildeten Ärzten haben. Damit auch in Zukunft der Bedarf an qualitativ hochwertiger Behandlung gedeckt werden kann, sehen die Jungen Liberalen Schwaben Änderungsbedarf bei der Zulassung und der Anzahl von Plätzen für ein Medizinstudium. 

Die Zulassung für ein Medizinstudium soll im Idealfall nämlich nicht länger nur vom jeweiligen länderspezifischen Numerus Clausus abhängen. Vielmehr soll die Auswahl der Kandidaten zusätzlich durch einen umfassenden Eignungstest erfolgen. Derzeit werden nur 60 % der vorhandenen Plätze per Eignungstest vergeben. Die Vergabe der restlichen 40 % erfolgt zum einen an die Abiturbesten und zum anderen an Bewerber mit gesammelter Wartezeit. Diese Vorgehensweise erscheint unzweckmäßig, da Bewerber mit einer bereits vorhandenen medizinischen Ausbildung diesen Vorteil erst bei dem jeweiligen Einstellungstest geltend machen können. 

Würde die Vergabe der Studienplätze zusätzlich über einen Einstellungstest erfolgen, würde dies einige Vorteile mit sich bringen. Die Hochschulen könnten die Bewerber so wesentlich besser vergleichen, als durch die bloße Betrachtung des Abiturs. Darüber hinaus wären auch Bewerber mit einem schlechteren Abiturdurschnitt dazu in der Lage, ihre medizinischen Kenntnisse und ihren Leistungswillen im Rahmen des Einstellungstests zu präsentieren. Weiterhin könnten durch diese Verfahrensweise auch die Abbruchquoten gesenkt werden, da sich die Bewerber bereits im Vorfeld intensiv mit der Thematik befassen müssten und so frühzeitig erkennen würden, ob sie eine richtige Vorstellung von den Inhalten eines Medizinstudiums haben. Die Jungen Liberalen Schwaben fordern daher die bayrischen Universitäten mit medizinischen Fachbereichen dazu auf, in ihr Zulassungsverfahren einen Eignungstest zusätzlich zum Abiturschnitt einzuführen, sodass die Abiturnote nicht als alleiniges Zulassungskriterium gilt. 

Um den Wünschen der Studenten und des Gesundheitssystems für ausgebildete und zahlreiche Mediziner gerecht zu werden, sehen die JuLis Schwaben es als Angebracht und Nötig die Zahl der Studienplätze zu erhöhen.