Stauumfahrung für Motorräder

Während Staus für Auto- und LKW-Fahrer bereits ärgerlich sind, werden sie für Motorradfahrer regelmäßig zum ernsthaften Problem – sie besitzen keine Klimaanlage, es besteht keine Möglichkeit Sonnenschutz aufzusuchen und auch das kurzzeitige Abstellen des Motorrades ist streng untersagt. 

 

Die JuLis Bayern unterstützen, um dieses Dilemma aufzuösen, die Forderung des ADAC, Kraftradfahrern unter bestimmten Umständen zur erlauben, Staus zu umfahren. Demnach sollen Motorradfahrer, sofern es die herrschende Verkehrslage und die Pflicht zur allgemeinen Rücksichtnahme im Straßenverkehr zulässt, einen Stau mit geringer Geschwindigkeit (maximal 20 km/h) auf dem Standstreifen umfahren dürfen.  

 

Voraussetzung dafür ist stehender Verkehr. Motorradfahrer, die von dieser Regelung Gebrauch machen, sollen verpflichtet werden, die Autobahn bzw. Kraftfahrstraße an der nächsten Ausfahrt zu verlassen. Die Warnblinkanlage ist einzuschalten, sofern das Motorrad mit einer solchen ausgestattet ist.  

Das „Rechtsüberholen“ des zähfließenden Verkehrs soll somit weiterhin untersagt bleiben, ebenso das Durchfahren eines Staus unter Nutzung der Rettungsgasse oder sonstiger Freiräume zwischen den anderen Fahrzeugen.