Datenkraken Wirtschaftsauskunftdateien einschränken!

Die Allgemeinen Wirtschaftsauskunftdateien sammeln wie ein Nachrichtendienst Millionen von Daten und geben sie an interessierte Personen, Banken usw. heraus. Der Bürger, der von diesem Datensatz erfasst wird, erfährt nicht, was für Auskünfte die Allgemeinen Wirtschaftsauskunftdateien an den jeweiligen Interessenten herausgegeben hat. Er kann sich zwar einmal im Jahr seinen Datensatz anfordern, ob das jedoch der Datensatz ist, der herausgegeben wird, kann nur erahnt werden. Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Rechte und Pflichten der Allgemeinen Wirtschaftsauskunftdateien neu zu definieren und zu begrenzen.  

Wir fordern konkret:  

  1. Jeder Bürger hat auf Antrag das Recht kostenfrei über neue Einträge bei den
    Allgemeinen Wirtschaftsauskunftdateien informiert zu werden. 
  2. Die Einführung eines Widerspruchsrechtes für die Führung im Regis-
    ter der Allgemeinen Wirtschaftsauskunftdateien. Dabei sollen private Geldinstitute und Unternehmen die Möglichkeit bekommen, Verträge mit nicht in Auskunftsdateien geführten Personen abzulehnen. 
  3. Die allgemeinen Wirtschaftsauskunftdateien dürfen nur Daten über die Kreditwürdigkeit sammeln, die aus dem Zahlungsverhalten des Betroffenen stammen. So müssen Scoringmodelle unzulässig sein, die auf reinen Annahmen beruhen (bspw. Wohnort, Familienstand etc.). Hingegen sollen Daten aus dem Zahlungsverhalten wie Kreditrückstände
    etc. zulässigerweise verwenden werden dürfen. 
  4. Die Allgemeine Wirtschaftsauskunftdateien hat unmittelbar nach Übermittelung der Daten, ohne Fristen, nach Wegfall aller Negativgründe (beispielsweise Löschung durch Rückzahlung von Schulden) die Löschung aller relevanter Daten vorzunehmen. 

Wir lehnen die Idee einer Datenbank für Energieversorger ab, die darauf ausgelegt ist, Vertragsdaten innerhalb der Branche zwischen Stromanbietern auszutauschen. Eine solche Datenbank öffnet das Tor, grundsätzlich jegliche Vertragsverhältnisse einer Branche unter Mitbewerbern zu teilen. Dies könnte zum Beispiel dazu führen, dass Menschen, die ihren Vertrag häufig wechseln, beim nächsten Stromanbieter abgelehnt werden. Aus Gründen des Datenschutzes und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ist eine Umsetzung dieser Idee nicht tragbar.