Compliance in allen DAX Unternehmen verpflichtend machen

Die Aufarbeitung des Wirecard-Finanzskandals steht noch ganz am Anfang. Die erlassenen Regelungen reichen nicht aus, um Marktmanipulationen besser unterbinden zu können.
Die Verantwortung der wohl unglücklich agierenden BaFin steht noch in den Sternen.

Da also von behördlicher Seite alsbald keine adäquate Kontrolle der großen
Unternehmen zu erwarten ist, muss innerhalb der Unternehmen im DAX eine
verpflichtende Selbstkontrolle eingeführt werden. Für Wertpapierdienstleister besteht
eine solche verpflichtende Selbstorganisation schon (§§ 80 f WpHG).

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern, dass zunächst in allen größeren Kapital-
und Personengesellschaften
vergleichbare Strukturen geschaffen werden, wie dies für Finanzdienstleister sowieso
schon gilt. Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen.

  1. Einrichtung einer Compliance-Abteilung 

Viele Unternehmen haben heute schon auf freiwilliger Basis eine entsprechende Einrichtung. Bisher ist eine solche Abteilung zwar im Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen; davon kann aber mit Begründung abgewichen werden. Sie soll nun verpflichtend für deutsche Aktiengesellschaften mit einer Marktkapitalisierung von mehr als 2,5 Milliarden Euro bzw. alle deutschen Kapital- und Personengesellschaften mit einem (Konzern-)Umsatz von mehr als 10 Milliarden Euro festgeschrieben werden. Die Einrichtung einer gemeinsamen Compliance-Abteilung für die Konzernmutter und die Tochtergesellschaften soll zulässig sein.

  1. Risikomanagement 

DAX-Unternehmen müssen verpflichtet werden, für ein angemessenes Risikomanagement ihrer Geschäfte Strategien zu entwickeln. Dies bedeutet, dass sich Unternehmen vorab über ihre Risikobereitschaft und Toleranzschwellen Gedanken machen und ihre Geschäfte
danach ausrichten.

  1. Innenrevision 

Eine mit den erforderlichen Auskunfts- und Weisungsrechten ausgestattete, unabhängige
Stelle im Unternehmen muss sich um die Einhaltung interner und externer Vorschriften kümmern und die Geschäftsführung beraten. Oben genannte
Aktiengesellschaften sollen zudem verpflichtet werden, eines ihrer Vorstandsmitglieder als Chief Compliance Officer zu benennen.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, “schwarze Schafe” bei den Unternehmen gar
nicht erst entstehen zu lassen, da schon im Unternehmen selbst Geschäftspraktiken
kontrolliert und hinterfragt werden müssen. Dies könnte helfen, verloren gegangenes
Vertrauen der Anleger in die Integrität der Märkte wiederherzustellen.