Anonyme Lebendorganspenden erlauben – Für eine Liberalisierung der Organspende

Die JuLis Schwaben fordern, die Anonyme Lebendorganspende zu ermöglichen. Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein notwendiges Spenderorgan erhalten haben. 

Neben den Problemen der Verbreitung des Organspende Ausweises – so wissen 98% der Bevölkerung, dass es einen Organspende Ausweis gibt. Jedoch haben nur 58% jemals einen solchen Ausweis gesehen und lediglich 22% besitzen diesen – ist einer der Gründe für den Mangel die strikte Regelung, nach der Organe lebend gespendet werden dürfen. Nach Paragraph 8 Abs. 1 Satz 2 des Transplantationsgesetzes dürfen Lebendspenden nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Vorlobten oder anderen Personen zukommen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen. 

Es muss daher auch möglich sein, Organe aus rein altruistischen Motiven zu spenden. Diese Anonyme Lebendspende wird bereits in Teilen der USA, Großbritannien und den Niederlanden praktiziert. Sie sieht vor, dass die Organe eines Spenders einem ihm unbekannten und nicht bestimmbaren Empfänger gegeben werden. Die Spende wird dabei in einen Pool geworfen und nach ähnlichen Kriterien wie die der postmortalen Spenden verteilt. Dies soll Anonymität sichern und Organhandel ausschließen. Damit es nicht zu einem Missbrauch durch Organhandel oder einer Kommerzialisierung kommt, dürfen außerdem keine Anreize geschaffen werden, die als Belohnung für Spender angesehen werden könnten. Um zusätzlich Spenden aufgrund eines überzogenen Helfersyndroms zu verhindern, sind Evaluierungsverfahren erforderlich, die ebenso die Freiwilligkeit der Spende feststellen. 

Die anonymen Spender sollen den Empfängerkreis aufgrund von allgemeinen Merkmalen nicht einschränken dürfen, etwa nach dem Alter oder Erkrankung der potenziellen Empfänger.